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Kurzdarstellung der Grundbuchreform in Baden-Württemberg

Am 01.04.2012 hatte die mittlerweile abgeschlossene Umsetzung der Grundbuchreform des Landes Baden-Württemberg begonnen. Im Zuge dieser Reform wurden bis zum 31.12.2017 über 630 zumeist kommunale Grundbuchämter aufgelöst und 13 zentralisierte Grundbuchämter gebildet, welche dann bei den Amtsgerichten geführt werden. Zum Ausgleich wurden darüber hinaus mittlerweile landesweit über 830 kommunale Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

Für die Landgerichtsbezirke Konstanz und Waldshut-Tiengen ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig für die Grundbuchführung. Die bislang vor Ort vorhandenen Grundakten wurden in ein Zentralarchiv nach Kornwestheim verbracht, elektronisch erfasst und archiviert.

Im neuen Amtsgerichts-Grundbuchamt Villingen-Schwenningen können grundsätzlich nur elektronische Grundbücher bearbeitet werden. Das bedeutete, dass die bislang häufig noch ausschließlich in Papierform vorhandenen Grundbücher zunächst in einem der drei vom Land Baden-Württemberg eingerichteten Erfassungszentren elektronisch erfasst wurden, bevor neue Eintragungen darin vorgenommen bzw. Abschriften / Auskünfte erteilt werden konnten.

Alle Beteiligten haben mit Hochdruck und besonderem Engagement an diesem Reformprojekt gearbeitet, welches zum 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Aufgrund der Menge und Komplexität der zu erfassenden Daten bzw. Akten und der zu beachtenden Sorgfalt in diesem hochsensiblen Bereich lassen sich allerdings in der Übergangszeit, insbesondere in den ersten Monaten nach der Abgabe von Grundbuchämtern, Wartezeiten leider nicht stets vermeiden, weil die Organisation und Führung erst vollständig zum Amtsgericht überführt werden muss. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

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