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Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur
Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte für die Bezirke der Amtsgerichte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen wie folgt
eingerichtet:
- Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.
- Der diensthabende Richter ist stets über ein Mobiltelefon für die erforderlichen Stellen (Staatsanwaltschaft/Polizei/sonst.
Antragsteller über die Justizvollzugsanstalt) zu erreichen.
- Der Bereitschaftsrichter erkundigt sich an Wochenenden und dienstfreien Tagen zwischen 8.00 und 10.00 Uhr bei der Justizvollzugsanstalt
Villingen-Schwenningen, ob eine Haftsache oder sonstige aktuelle Fälle anliegen.
- In der übrigen Zeit können Eilanträge ebenfalls über die Justizvollzugsanstalt
Villingen-Schwenningen unter
Die Justizvollzugsanstalt unterrichtet den diensthabenden Bereitschaftsrichter unverzüglich von einem Eilantrag, nachdem dort die dazu erforderlichen Daten erfasst worden sind.
angebracht werden.
Die Bereitschaftsnummer des Richters kann nicht bekannt gegeben werden.
